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Allgemeine Geschäfts - und Nutzungsbedingungen der CYBERhouse GmbH
für den Internetdienst Work2Buy – Shopper/Webworker

1. Allgemeines
Die Plattform Work2Buy bietet registrierten Benutzern ("Webworker") die Möglichkeit, über die Plattform Work2Buy Produkte zu erwerben, indem bestimmte vorgegebene Aufgaben (Jobs) übernommen und erledigt werden. Dafür bekommt der Webworker Punkte auf seinem Konto gutgeschrieben, die er dann für Produkte seiner Wahl eintauschen kann. Die Plattform Work2Buy vermittelt diese Aufgaben entsprechend der Auftraggeber-Vorgaben an registrierte Webworker. Für die Nutzung des Dienstes gelten die folgenden Bestimmungen.

2. Nutzung der Dienste
Zur Nutzung der Dienste von Work2Buy ist eine (online) Registrierung als Privatperson erforderlich. Mit der Registrierung erkennt der Webworker die zum Zeitpunkt der Registrierung jeweils gültigen AGB an. Der Webworker versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten richtig, vollständig und wahrheitsgemäß angegeben sind. Der Webworker verpflichtet sich, seine Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Nach erfolgter Registrierung muss die angegebene E-Mail-Adresse verifiziert werden. Pro Webworker ist nur eine Registrierung erlaubt. Ein Anspruch auf Zulassung zum Dienst besteht nicht. Work2Buy behält sich vor, den Betrieb seines Dienstes jederzeit einzustellen.
Für die Geheimhaltung der Kundendaten (Login, Passwort) ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Sollten die Kundendaten in die Hände unbefugter Dritter gelangen, ist klickwork.com unverzüglich davon zu unterrichten. Mit der Registrierung erklärt sich der Webworker auch einverstanden, dass er in unregelmäßigen Abständen Informationen über die Plattform erhält.

3. Qualifikation von Webworkern
Ein Benutzer muss das 14. Lebensjahr vollendet haben, um sich auf Work2Buy als Webworker registrieren zu kommen. Als Minimalanforderung muss ein Webworker Grundkenntnisse im Umgang mit PC und Internet aufweisen. Typischerweise werden die Aufgaben im privaten Umfeld "vom Schreibtisch" aus durchgeführt. Ein zusätzliches Equipment ist nicht vorgesehen. Wenn sich ein Benutzer mit einer nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht und regelmäßig als Webworker betätigt, kann es sein, dass er einen Gewerbeschein benötigt (das hängt auch von der Art der Aufgaben ab, die er erledigt). Für Detailauskünfte raten wir zum Kontaktieren eines Steuerberaters. Wir können die persönliche Situation des Benutzers nicht beurteilen und dürfen außerdem keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.

4. Abarbeitung von Aufträgen
Der Webworker hat die Möglichkeit, aus einer Anzahl von angebotenen Aufgaben entsprechend seiner Qualifikation und Fähigkeiten einen Auftrag auszuwählen und sich dafür zu bewerben. Es bleibt dem Auftraggeber des Auftrags vorbehalten, den Zuschlag für die Abarbeitung der Aufgabe an einen Webworker zu vergeben. Mit dem erhaltenen Zuschlag für einen Auftrag akzeptiert der Webworker auch die damit verbundenen und kommunizierten Rahmenbedingungen (wie z. B. Fertigstellungstermin und Qualitätsansprüche). Der Webworker darf im Zuge der Auftragserfüllung keine Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Tätigkeiten nicht verleumderisch, persönlichkeitsverletzend, illegal, pornographisch, sexuell, erotisch, gewaltverherrlichend oder anstößig sein oder damit assoziiert werden. Verstößt der Webworker gegen diese Bestimmung, so behält sich Work2Buy vor, dem Webworker den Zugang zum Dienst zu sperren. Der Webworker hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Vergütung seiner bisher erbrachten Leistungen.

5. Nachbesserungsanforderungen und Ergebnisablehnungen
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Nachbesserungen an den Arbeiten des Webworkers zu fordern. Die Angaben zur Nachbesserung sollten so genau wie möglich formuliert sein, damit dem Webworker die Möglichkeit gegeben wird, entsprechend darauf einzugehen. Eine Nachbesserung ist für den Webworker nur dann verpflichtend, wenn sie sich mit der ursprünglichen Auftragsbeschreibung oder durch ein Kriterium begründen lässt, bei dem der Auftraggeber davon ausgehen musste, dass dies dem Webworker, auch ohne explizite Erwähnung in der Auftragsbeschreibung, bekannt ist. Der Webworker muss die Nachbesserung in diesem Fall gemäß den Anforderungen des Auftraggebers innerhalb eines von Work2Buy vorgegebenen Zeitraumes vornehmen. Geschieht dies nicht, wird der Auftrag dem Webworker ohne Vergütung entzogen und erneut allen anderen Webworkern zur Verfügung gestellt.
Nach erfolgter Nachbesserung kann der Auftraggeber die Ergebnisse des Auftrages annehmen oder erneut nachbessern lassen. Eine geforderte Nachbesserung von Auftragsergebnissen muss von einem Auftraggeber detailliert begründet werden.
Die Option "Nachbessern" kann von dem Auftraggeber nur so lange gewählt werden, so lange der Auftrag nicht angenommen oder abgelehnt wurde. Eine endgültige Ablehnung der Auftragsergebnisse kann nur durch Work2Buy erfolgen: Der Auftraggeber stellt einen Ablehnungsantrag bei Work2Buy, welcher von Work2Buy entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Gründe überprüft wird. Work2Buy trifft dann eine einmalige und endgültige Entscheidung, die für beide Parteien bindend ist.
Eine Ablehnung wird nur dann von Work2Buy ausgesprochen, wenn sie sich mit der ursprünglichen Auftragsbeschreibung oder durch ein Kriterium begründen lässt, bei dem der Auftraggeber davon ausgehen musste, dass dies dem Webworker, auch ohne explizite Erwähnung in der Auftragsbeschreibung, bekannt gewesen ist. Dies muss vom Auftraggeber eindeutig in seinem Ablehnungsantrag als Begründung angeführt werden. Zudem muss dem Webworker vor der Ablehnung zunächst im Zuge einer Nachbesserungsanforderung die Möglichkeit eingeräumt worden sein, dieses Kriterium oder diese Kriterien zu korrigieren. Work2Buy hat bei unbegründeter oder nicht ausreichender Begründung im Ablehnungsantrag das Recht, die Ablehnung zurückzuweisen. In diesem Fall gilt die Aufgabe als ordnungsgemäß erledigt und wird dem Webworker vergütet. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

6. Vergütung
Der Webworker erhält für die erledigten Aufgaben Punkte auf sein persönliches Konto gutgeschrieben. Diese Punkte können gegen Work2Buy-Produkte eingetauscht werden. Diese Produkte können aus einer entsprechenden Work2Buy-Produktliste ausgewählt und angefordert/bestellt werden. Eine Vergütung für nicht abgenommene Auftragsergebnisse erhält der Webworker nicht.

7. Auslieferung
Jeder Webworker erhält mit erfolgreicher Registrierung ein Projektkonto, in dem seine Vergütung pro positiv erfüllten Auftrag gutgeschrieben wird. Enthält das Projektkonto genug Punkte für ein gewähltes Produkt, so kann dieses beim Partnershop bestellt und an der Webworker ausgeliefert werden. Dabei gilt eine Mindestbestellmenge von 25 Euro, sofern es sich nicht um Gutscheine handelt. Work2Buy weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einkünfte aus der Auftragsbearbeitung einkommensteuerpflichtig sind, auch wenn mit diesen Einkünften direkt Produkte erworben werden. Diese Einkünfte sind daher bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Die Vergütungspflicht entfällt, wenn sich herausstellt, dass durch die Auftragsausübung gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Eventuell bereits erfolgte Auszahlungen sind in diesem Fall zurückzuzahlen. Work2Buy behält sich in diesem Fall weitere rechtliche Schritte vor.

8. Haftung
Die Haftung von Work2Buy ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Work2Buy oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Work2Buy beruhen. Work2Buy haftet nicht für die Ergebnisse oder Folgen der Auftragsabarbeitung durch den Webworker. Für diese Ergebnisse oder Folgen ist der Webworker selbst verantwortlich. Work2Buy übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch technische Ausfälle oder sonstige technische Unzulänglichkeiten oder höhere Gewalt entstehen. Insbesondere übernimmt Work2Buy keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit von Work2Buy und der darauf abrufbaren Services. Work2Buy haftet auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragsübermittlung bzw. -erteilung oder durch fehlerhafte Dateneinspeisung entstehen.

9. Datensicherung
Work2Buy führt in regelmäßigen Abständen Datensicherungen der im jeweiligen Kundenaccount abgelegten Daten durch. Sollte es dennoch zu einem eventuellen Datenverlust kommen, wird sich Work2Buy bemühen, den Datenverlust schnellstmöglich zu beheben bzw. den Zustand vor dem Datenverlust wieder herzustellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

10. Datenschutz
Zu Datenschutzfragen beachten Sie bitte unsere Hinweise in unserer Datenschutzerklärung.

11. Änderungen dieser AGB
Work2Buy ist berechtigt diese AGB jederzeit zu ändern. Eine Benachrichtigung des Kunden hierüber erfolgt in Textform per Brief, Fax oder E-Mail und durch die Einstellung der aktualisierten AGB. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet, die mit dem von Work2Buy bestimmten Termin Gültigkeit erlangen.

12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, Linz. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Stand: 01.01.2010